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jährl. Pflichtfortbildung f. Betreuungskräfte nach § 53 c SGBXI
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Beschreibung der Fortbildung:
Freiheitsentziehende Maßnahmen in Pflegeeinrichtungen sind leider nicht immer zu vermeiden. Der Einsatz dient ausschließlich dem Schutz des Pflegekunden; freiheitsentziehende Maßnahmen zur Pflegeerleichterung sind nicht gestattet. Da FEM einen erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Pflegebedürftigen darstellen, sind diese auf das absolut notwendige Maß zu beschränken.
Ziel der Fortbildung ist es, das pflegerische Bewusstsein aller Mitarbeiter für den massiven Eingriff in die persönliche Selbstbestimmung und Freiheit von Patienten zu schärfen, alternative Handlungsweisen kennen zu lernen und anzuwenden.
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Themenschwerpunkte:
Inhalte des Wahlmoduls:
- Vermeidung von freiheitsentziehenden Maßnahmen
- Rechtliche Grundlagen
- Formen der Fixierung:
- Direkte Fixierung durch Einsatz von Fixiergurten, Leibbandagen
- Räumliche Fixierung durch Einsatz von Trickschlössern und verschlossenen Türen
- Fixierung durch Verabreichung sedierender Medikamente
- Aufgaben des Arztes
- Umgang mit Betroffenen und Zugehörigen
- Fach- und sachgerechte Umsetzung von notwendigen FeM
- Handlungsleitlinien
- Raumgestaltung
- Hilfsmittel, Videosequenzen zur sachgerechten Anwendung von Gurtsystemen
- Nestlagerung
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Fortbildungspunkte:
Für die nachgewiesene Teilnahme können 2 Fortbildungspunkte für die Registrierung beruflich Pflegender angerechnet werden.
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Referent/in der Fortbildung:
Martina Berg, Lehrerin für Pflegeberufe
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Zielgruppe der Fortbildung
- Das Schulungsangebot richtet sich insbesondere an ausgebildete Demenz- oder Seniorenbetreuer/innen, die mit der jährlich vorgeschriebenen 16 Std. Fortbildung ihren Qualifikationsstatus nach § 87baufrechterhalten wollen.
- weiterhin an:
- Mitarbeiter in stationären und teilstationären Einrichtungen wie Kurzzeitpflege, Tagespflege, Tagesklinik (siehe zusätzliche Betreuungsleistungen durch SGB XI
- §45b in dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) seit 2008.
- Mitarbeiter in der Ambulanten Pflege (zusätzliche Betreuungsleistungen durch SGB XI §45b)
- Mitarbeiter im niedrigschwelligen Bereich: z.B. Betreuungsgruppen für Demenzbetroffene (SGB XI §45b)
- Mitarbeiter im stationären und ambulanten Rehabilitationsbereich
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Abschluss / Zertifikat der Fortbildung:
Teilnahmebescheinigung
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Anmerkungen:
Betreuungskräfte sind gem. § 87b, SGB XI gesetzlich verpflichtet, jährlich an einer Fortbildungsmaßnahme teilzunehmen.
Die regelmäßige Fortbildung umfasst ab dem 01.01.2015 jährlich mindestens insgesamt 16 Unterrichtsstunden, in denen das Wissen aktualisiert wird und eine Reflexion der beruflichen Praxis eingeschlossen ist. (Im Entwurf war einmal jährlich eine zweitägige Fortbildungsmaßnahme vorgesehen).
Diese Neuregelung bietet Pflegeeinrichtungen nun mehr Flexibilität bezüglich Organisation und Inhalte der Fortbildungen.
Deshalb biete ich Ihnen die Fortbildungen als Inhouse-Schulungen an, deren Inhalte und Schulungstermine Sie individuell nach Dienstplan/ Schulungsbedarfen mit mir vereinbaren können (z.B. 4x4 Schulungsstunden modular über das Jahr verteilt)
Gern erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot.
Der Termin für die Inhouse-Schulung wird flexibel mit Ihnen abgestimmt und richtet sich nach Ihren zeitlichen Vorgaben.
Das Honorar ist abhängig vom Umfang der Schulung und der Teilnehmerzahl
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Beschreibung der Fortbildung:
In dieser Fortbildung werden die wichtigsten Maßnahmen bei Notfällen in der Betreuung von Pflegekunden mit Demenz thematisiert, die für die Berufspraxis von Betreuungskräften besonders relevant sind und Mitarbeitern Handlungssicherheit geben sollen.
Beachten Sie bitte, dass der besuchte Grundkurs nicht länger als zwei Jahre zurückliegen sollte.
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Themenschwerpunkte:
- Notfallmanagement in der Häuslichkeit von Pflegekunden mit Demenz und in der Heimversorgung
- einrichtungsbezogene Notfälle (Brand, Evakuierung von Menschen mit Demenz)
- relevante Pflegestandards zu Notfallsituation (Nottüröffnung, Vermisstensuche, Sturz, Verbrennung, Aspiration)
- Umgang mit der Polizei, Vermisstenmeldung
- Allgemeine Verhaltensweisen beim Auffinden einer hilflosen Person in der Häuslichkeit/Bewohnerzimmer
- Erste Hilfe bei vital bedrohlichen Erkrankungen, z.B.
- Herzinfarkt
- Epilepsie
- Schlaganfall
- Hypo/Hyperglykämie
- Vergiftung
- Verbrennung, verbrühung
- Dokumentation von Notfällen u.Erste-Hilfe-Leistungen
- Videosequenzen
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Fortbildungspunkte:
Mit der Teilnahme an einer 16 std. Fortbildungsreihe können Sie der Verpflichtung § 87b SGB XI nachkommen und Ihren Status als Demenz- oder Seniorenbetreuer/in aufrechterhalten.
Für die nachgewiesene Teilnahme können 2 Fortbildungspunkte für die Registrierung beruflich Pflegender angerechnet werden
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Referent/in der Fortbildung:
Martina Berg, Lehrerin für Pflegeberufe, PDl
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Zielgruppe der Fortbildung
- Das Schulungsangebot richtet sich insbesondere an ausgebildete Demenz- oder Seniorenbetreuer/innen, die mit der jährlich vorgeschriebenen 16 Std. Fortbildung ihren Qualifikationsstatus nach § 87baufrechterhalten wollen.
- weiterhin an:
- Mitarbeiter in stationären und teilstationären Einrichtungen wie Kurzzeitpflege, Tagespflege, Tagesklinik (siehe zusätzliche Betreuungsleistungen durch SGB XI
- §45b in dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) seit 2008.
- Mitarbeiter in der Ambulanten Pflege (zusätzliche Betreuungsleistungen durch SGB XI §45b)
- Mitarbeiter im niedrigschwelligen Bereich: z.B. Betreuungsgruppen für Demenzbetroffene (SGB XI §45b)
- Mitarbeiter im stationären und ambulanten Rehabilitationsbereich
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Abschluss / Zertifikat der Fortbildung:
Teilnahmebescheinigung
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Anmerkungen:
Gern erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot. Der Termin für die Inhouse-Schulung wird flexibel mit Ihnen abgestimmt und richtet sich nach Ihren zeitlichen Vorgaben.
Das Honorar ist abhängig vom Umfang der Schulung und der Teilnehmerzahl.
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Beschreibung der Fortbildung:
Schulungsziel: Die Teilnehmer/innen verfügen über die Kompetenz, die Mobilität des pflegebedürftigen Menschen, Gründe für Mobilitätsbeeinträchtigungen sowie Umgebungsmerkmale, die für die Mobilität relevant sind, fachgerecht kriteriengeleitet einzuschätzen und zu dokumentieren.
In dieser Fortbildung werden Riskofaktoren für die Mobilitätseinschränkung zur Umsetzung des Expertenstandards "Erhaltung und Förderung der Mobilität" vorgestellt
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Themenschwerpunkte:
Risikoeinschätzung fachgerecht durchführen können:
- Kriterien geleitete pflegefachliche Einschätzung
- initiale Einschätzung in der SIS
- Neues Begutachtungsassessment NBA
- Differentialeinschätzung EBoMo
- Sichtweise der pflegebedürftigen Person
- Pflegefachliche Einschätzung
- Verständigungsprozess
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Fortbildungspunkte:
Für die nachgewiesene Teilnahme können 2 Fortbildungspunkte für die Registrierung beruflich Pflegender angerechnet werden.
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Referent/in der Fortbildung:
Martina Berg
Lehrerin für Pflegeberufe,QM
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Zielgruppe der Fortbildung
Teilnahmevoraussetzungen und Zielgruppe
- Das Schulungsangebot richtet sich insbesondere an ausgebildete Demenz- oder Seniorenbetreuer/innen, die mit der jährlich vorgeschriebenen 16 Std. Fortbildung ihren Qualifikationsstatus nach § 87baufrechterhalten wollen.
- weiterhin an:
- Mitarbeiter in stationären und teilstationären Einrichtungen wie Kurzzeitpflege, Tagespflege, Tagesklinik (siehe zusätzliche Betreuungsleistungen durch SGB XI
- §45b in dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) seit 2008.
- Mitarbeiter in der Ambulanten Pflege (zusätzliche Betreuungsleistungen durch SGB XI §45b)
- Mitarbeiter im niedrigschwelligen Bereich: z.B. Betreuungsgruppen für Demenzbetroffene (SGB XI §45b)
- Mitarbeiter im stationären und ambulanten Rehabilitationsbereich
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Abschluss / Zertifikat der Fortbildung:
Teilnahmebescheinigungen
eine Seminardokumentation
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Anmerkungen:
Betreuungskräfte sind gem. § 87b, SGB XI gesetzlich verpflichtet, jährlich an einer Fortbildungsmaßnahme teilzunehmen.
Die regelmäßige Fortbildung umfasst ab dem 01.01.2015 jährlich mindestens insgesamt 16 Unterrichtsstunden, in denen das Wissen aktualisiert wird und eine Reflexion der beruflichen Praxis eingeschlossen ist. (Im Entwurf war einmal jährlich eine zweitägige Fortbildungsmaßnahme vorgesehen).
Diese Neuregelung bietet Pflegeeinrichtungen nun mehr Flexibilität bezüglich Organisation und Inhalte der Fortbildungen. Deshalb biete ich Ihnen die Fortbildungen als Inhouse-Schulungen an, deren Inhalte und Schulungstermine Sie individuell nach Dienstplan/ Schulungsbedarfen mit mir vereinbaren können (z.B. 4x4 Schulungsstunden modular über das Jahr verteilt)
Gern erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot. Der Termin für die Inhouse-Schulung wird flexibel mit Ihnen abgestimmt und richtet sich nach Ihren zeitlichen Vorgaben.
Das Honorar ist abhängig vom Umfang der Schulung und der Teilnehmerzahl.
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Beschreibung der Fortbildung:
Die Pflege und Betreuung von Menschen mit Bewegungseinschränkungen stellt eine verantwortungsvolle Aufgabe für Pflegekräfte und Mitarbeiter in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen dar.
Die Maßnahmenplanung für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen orientiert sich stets an der individuellen Situation des Pflegekunden, seiner Biografie, dem Ausmaß seiner bewegungseinschränkung, seinen kommunikativen Möglichkeiten und seinem körperlichen Pflegebedarf.
In dieser Fortbildung wird eine Maßnahmenplanung für Menschen mit Demenz vorgestellt, welche sich an den 4 Schritten des Pflegeprozesses orientiert, die spezifischen Dokumentationsformulare diskutiert und Formulierungshilfen zur Dokumentation gibt.
Die Fortbildung richtet sich an alle Betreuungskräfte, die Maßnahmenplanungen und Dokumentationen für Menschen mit Bewgungseinschränkungen erstellen.
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Themenschwerpunkte:
- Informationssammlung bei Menschen mit Bewgungseinschränkungen- strukturiert nach SIS, Themenfeld 2 und der Risikomatrix
- integrative Biografiearbeit in der SIS
- Assessments für Menschen mit Mobiliätseinschränkungen
- typische Pflegeprobleme von Menschen mit Bewegungseinschränkungen
- Ressourcenerhaltung und Hilfsmittelangebot
- spezielle Pflegemaßnahmen für Menschen mit Bewegungseinschränkungen
- Konzepte der Aktivierung,Tagesstrukturierung usw. (MAKS)
- Evaluation der Pflege,- Maßnahmenplanung
- Formulierungshilfen
- Einsatz von standardisierten Pflegeplanungen und Standards
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Fortbildungspunkte:
Für die nachgewiesene Teilnahme können 2 Fortbildungspunkte für die Registrierung beruflich Pflegender angerechnet werden.
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Referent/in der Fortbildung:
Martina Berg, Lehrerin für Pflegeberufe
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Zielgruppe der Fortbildung
- Das Schulungsangebot richtet sich insbesondere an ausgebildete Demenz- oder Seniorenbetreuer/innen, die mit der jährlich vorgeschriebenen 16 Std. Fortbildung ihren Qualifikationsstatus nach § 87b aufrechterhalten wollen.
- weiterhin an:
- Mitarbeiter in stationären und teilstationären Einrichtungen wie Kurzzeitpflege, Tagespflege, Tagesklinik (siehe zusätzliche Betreuungsleistungen durch SGB XI
- §45b in dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) seit 2008.
- Mitarbeiter in der Ambulanten Pflege (zusätzliche Betreuungsleistungen durch SGB XI §45b)
- Mitarbeiter im niedrigschwelligen Bereich: z.B. Betreuungsgruppen für Demenzbetroffene (SGB XI §45b)
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Abschluss / Zertifikat der Fortbildung:
Teilnahmebescheinigung
eine Seminardokumentation
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Anmerkungen:
Betreuungskräfte sind gem. § 87b, SGB XI gesetzlich verpflichtet, jährlich an einer Fortbildungsmaßnahme teilzunehmen.
Die regelmäßige Fortbildung umfasst ab dem 01.01.2015 jährlich mindestens insgesamt 16 Unterrichtsstunden, in denen das Wissen aktualisiert wird und eine Reflexion der beruflichen Praxis eingeschlossen ist. (Im Entwurf war einmal jährlich eine zweitägige Fortbildungsmaßnahme vorgesehen).
Diese Neuregelung bietet Pflegeeinrichtungen nun mehr Flexibilität bezüglich Organisation und Inhalte der Fortbildungen. Deshalb biete ich Ihnen die Fortbildungen als Inhouse-Schulungen an, deren Inhalte und Schulungstermine Sie individuell nach Dienstplan/ Schulungsbedarfen mit mir vereinbaren können (z.B. 4x4 Schulungsstunden modular über das Jahr verteilt)
Gern erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot. Der Termin für die Inhouse-Schulung wird flexibel mit Ihnen abgestimmt und richtet sich nach Ihren zeitlichen Vorgaben.
Das Honorar ist abhängig vom Umfang der Schulung und der Teilnehmerzahl.
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Beschreibung der Fortbildung:
Der Expertenstandard befasst sich mit dem Thema „Erhaltung und Förderung der Mobilität“. Viele Pflegebedürftige können sich nur stark eingeschränkt bewegen. Mobil zu sein, trägt für den Personenkreis jedoch entscheidend zur Vermeidung von Sekundärerkrankungen und zu deren Lebensqualität bei.
Der Auftrag zur Entwicklung des ersten Expertenstandards nach § 113a SGB XI wurde im März 2013 an das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) vergeben.
Derzeit wird der konsentierte Entwurf „Erhaltung und Förderung der Mobilität“ im Auftrag der Vertragspartner nach § 113 SGB XI modellhaft implementiert. Die Ergebnisse der modellhaften Implementierung werden voraussichtlich Mitte 2016 vorliegen. Auf dieser Grundlage entscheiden die Vertragspartner über die verbindliche Einführung des Expertenstandards in den zugelassenen Pflegeeinrichtungen.
In dieser Schulung werden die Inhalte des „Nat. Expertenstandard Sturzprophylaxe in der Pflege“ in der konsentierten Fassung präsentiert.
Ziel der Veranstaltung ist es, Möglichkeiten der professionellen Erhaltung und Förderung der Mobilität in der ambulanten und in der stationären Pflege zu diskutieren.
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Themenschwerpunkte:
- systematische Einschätzung der Mobilität des pflegebedürftigen Menschen.
- Kriterien geleitete pflegefachliche Einschätzung,
- initiale Einschätzung in SIS ambulant/stat.
- und nach dem Neuen Begutachtungsassessment NBA
- Differentialeinschätzung EBoMo
- Planung und Koordination von Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der Mobilität nach dem Strukturmodell
- individuelle Maßnahmenplanung
- zielgruppenspezifische Angebote mobilitätserhaltender und -fördernder Maßnahmen
- mobilitätsfördernde Umgebungsgestaltung und Mobilitäthilfsmittel
- Information, Beratung und Anleitung des pflegebedürftigen Menschen
- Evaluation mobilitätserhaltender und -fördernder Maßnahmen
- Instrumente: Beobachtung, Fallbesprechung, Pflegevisite, (Pflege)bericht
- Implementierung des Expertenstandards in die Praxis
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Fortbildungspunkte:
Für die nachgewiesene Teilnahme können 2 Fortbildungspunkte für die Registrierung beruflich Pflegender angerechnet werden.
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Referent/in der Fortbildung:
Martina Berg
Lehrerin f. Pflegeberufe, PDL, QM
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Zielgruppe der Fortbildung
- Das Schulungsangebot richtet sich insbesondere an ausgebildete Demenz- oder Seniorenbetreuer/innen, die mit der jährlich vorgeschriebenen 16 Std. Fortbildung ihren Qualifikationsstatus nach § 87baufrechterhalten wollen.
- weiterhin an:
- Mitarbeiter in stationären und teilstationären Einrichtungen wie Kurzzeitpflege, Tagespflege, Tagesklinik (siehe zusätzliche Betreuungsleistungen durch SGB XI
- §45b in dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) seit 2008.
- Mitarbeiter in der Ambulanten Pflege (zusätzliche Betreuungsleistungen durch SGB XI §45b)
- Mitarbeiter im niedrigschwelligen Bereich: z.B. Betreuungsgruppen für Demenzbetroffene (SGB XI §45b)
- Mitarbeiter im stationären und ambulanten Rehabilitationsbereich
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Abschluss / Zertifikat der Fortbildung:
Teilnahmebescheinigungen
eine Seminardokumentation
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Anmerkungen:
Betreuungskräfte sind gem. § 87b, SGB XI gesetzlich verpflichtet, jährlich an einer Fortbildungsmaßnahme teilzunehmen.
Die regelmäßige Fortbildung umfasst ab dem 01.01.2015 jährlich mindestens insgesamt 16 Unterrichtsstunden, in denen das Wissen aktualisiert wird und eine Reflexion der beruflichen Praxis eingeschlossen ist. (Im Entwurf war einmal jährlich eine zweitägige Fortbildungsmaßnahme vorgesehen).
Diese Neuregelung bietet Pflegeeinrichtungen nun mehr Flexibilität bezüglich Organisation und Inhalte der Fortbildungen. Deshalb biete ich Ihnen die Fortbildungen als Inhouse-Schulungen an, deren Inhalte und Schulungstermine Sie individuell nach Dienstplan/ Schulungsbedarfen mit mir vereinbaren können (z.B. 4x4 Schulungsstunden modular über das Jahr verteilt)
Gern erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot. Der Termin für die Inhouse-Schulung wird flexibel mit Ihnen abgestimmt und richtet sich nach Ihren zeitlichen Vorgaben. Das Honorar ist abhängig vom Umfang der Schulung und der Teilnehmerzahl.
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Beschreibung der Fortbildung:
"Das Kreuz mit dem Kreuz"
Studien belegen erhöhte Erkrankungsraten durch Rückenbeschwerden von Betreuungskräften. Fehlzeiten gehen dann zu Lasten der gesunden Kollegen; zusätzliche Arbeit muss übernommen werden. Die Rückenbelastung dieser Mitarbeiter steigt und ein Teufelskreislauf entsteht. Rückengerechtes Arbeiten soll diese Problematik entschärfen. Denn: Es ist wichtig, dass Sie sich und Ihren Rücken gesund halten!
In dieser Fortbildung werden Konzepte für ein rückengerechtes Arbeiten erläutert, die Einsatzmöglichkeiten diskutiert und rückenschonende Hilfsmittel zum Transfer vorgestellt. In Videobeispielen wird gezeigt, wie Pflegekunden mit Demenz nach kinästhehischen Gesichtpunkten bewegt- und Hilfsmittel sachgerecht angewendet werden.
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Themenschwerpunkte:
Betreuungskräfte sind gem. § 87b, SGB XI gesetzlich verpflichtet, jährlich an einer Fortbildungsmaßnahme teilzunehmen.
Die regelmäßige Fortbildung umfasst ab dem 01.01.2015 jährlich mindestens insgesamt 16 Unterrichtsstunden, in denen das Wissen aktualisiert wird und eine Reflexion der beruflichen Praxis eingeschlossen ist.
Inhalte des Wahlmoduls:
- Prinzipien rückenschonender Arbeitsweise für Betreuungskräfte
- Standstabilität u. Stehen, Sitzen, Heben, Tragen, Bücken
- Entlastungshaltungen im Berufsalltag
- Umfeldorganisation
- Vorstellung von Konzepten rückengerechten Arbeitens:
- Bobath, Kinästhetik, Aktivitas
- Rückengerechte Aktivierung, Mobilisation und Transfer von Patienten
- große und kleine technische Hilfsmittel
- Aufrichthilfen, Lifter, Gleitmatten, Rutschbretter, Drehscheiben
- Rückenschule: richtiges Heben von Lasten
- bequeme Arbeitskleidung, festes Schuhwerk
- Videosequenzen zum Hilfsmitteleinsatz und Bewegen von Patienten
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Fortbildungspunkte:
Für die nachgewiesene Teilnahme können 2 Fortbildungspunkte für die Registrierung beruflich Pflegender angerechnet werden.
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Referent/in der Fortbildung:
Martina Berg, Lehrerin für Pflegeberufe
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Zielgruppe der Fortbildung
- Das Schulungsangebot richtet sich insbesondere an ausgebildete Demenz- oder Seniorenbetreuer/innen, die mit der jährlich vorgeschriebenen 16 Std. Fortbildung ihren Qualifikationsstatus nach § 87b aufrechterhalten wollen.
- weiterhin an:
- Mitarbeiter in stationären und teilstationären Einrichtungen wie Kurzzeitpflege, Tagespflege, Tagesklinik (siehe zusätzliche Betreuungsleistungen durch SGB XI
- §45b in dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) seit 2008.
- Mitarbeiter in der Ambulanten Pflege (zusätzliche Betreuungsleistungen durch SGB XI §45b)
- Mitarbeiter im niedrigschwelligen Bereich: z.B. Betreuungsgruppen für Demenzbetroffene (SGB XI §45b)
- Mitarbeiter im stationären und ambulanten Rehabilitationsbereich
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Abschluss / Zertifikat der Fortbildung:
Teilnahmebescheinigung
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Anmerkungen:
Gern erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot. Der Termin für die Inhouse-Schulung wird flexibel mit Ihnen abgestimmt und richtet sich nach Ihren zeitlichen Vorgaben.
Das Honorar ist abhängig vom Umfang der Schulung und der Teilnehmerzahl.
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Beschreibung der Fortbildung:
In dieser Schulung werden relevante Inhalte des „Nat. Expertenstandard Sturzprophylaxe in der Pflege“ der aktuellen Version 2013 präsentiert.
Ziel der Veranstaltung ist es, Möglichkeiten der professionellen Sturzprophylaxe in der ambulanten und in der stationären Pflege mit den Betreuungskräften zu diskutieren.
Von einem Sturzrisiko spricht man, wenn es sich um eine (über das übliche Risiko) hinausgehende Sturzgefährdung von Pflegebedürftigen handelt.
Neben den Inhalten zum Sturzmanagement werden mgl. Sturzursachen, Einschätzung von personenbezogenen,medikamentenbezogenen und umgebungsbezogenen Sturzrisikofaktoren, individuell wirksame Hilfsmittelangebote und Maßnahmen nach einem Sturzereignis vorgestellt.
Außerdem wird auf notwendige Formulare in der Pflegedokumentation und das fachgerechte Dokumentieren für Betreuungskräfte eingegangen.
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Themenschwerpunkte:
- Vorstellung des Nat. Expertenstandard Sturzprophylaxe in der Pflege
- Sturzrisiko einschätzen und dokumentieren
- Prophylaxen in der Pflege
- Umgebungsanpassung
- Hüftprotektoren
- Anpassung der Medikation
- Sturzerfassung und Dokumentation
- Erste Hilfe nach Stürzen
- Sturz- u. Pflegedokumentation (Formulare)
- Beratung/Schulung von Betroffenen
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Fortbildungspunkte:
Für die nachgewiesene Teilnahme können 2 Fortbildungspunkte für die Registrierung beruflich Pflegender angerechnet werden.
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Referent/in der Fortbildung:
Martina Berg
Lehrerin f. Pflegeberufe, PDL, QM
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Zielgruppe der Fortbildung
- Das Schulungsangebot richtet sich insbesondere an ausgebildete Demenz- oder Seniorenbetreuer/innen, die mit der jährlich vorgeschriebenen 16 Std. Fortbildung ihren Qualifikationsstatus nach § 87b aufrechterhalten wollen.
- weiterhin an:
- Mitarbeiter in stationären und teilstationären Einrichtungen wie Kurzzeitpflege, Tagespflege, Tagesklinik (siehe zusätzliche Betreuungsleistungen durch SGB XI
- §45b in dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) seit 2008.
- Mitarbeiter in der Ambulanten Pflege (zusätzliche Betreuungsleistungen durch SGB XI §45b)
- Mitarbeiter im niedrigschwelligen Bereich: z.B. Betreuungsgruppen für Demenzbetroffene (SGB XI §45b)
- Mitarbeiter im stationären und ambulanten Rehabilitationsbereich
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Abschluss / Zertifikat der Fortbildung:
Teilnahmebescheinigung
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Anmerkungen:
Gern erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot. Der Termin für die Inhouse-Schulung wird flexibel mit Ihnen abgestimmt und richtet sich nach Ihren zeitlichen Vorgaben. Das Honorar ist abhängig vom Umfang der Schulung und der Teilnehmerzahl.
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Beschreibung der Fortbildung:
Der Nationale Expertenstandard Dekubitusprophylaxe wurde im Jahr 2010 aktualisiert.
Die Schulung präsentiert die aktualisierte Version, zeigt die aktuellen Veränderungen auf und gibt Tipps, wie diese Inhalte im Berufsalltag von Betreuungskräften umgesetzt werden können.
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Themenschwerpunkte:
- neue Begriffsbestimmung "Dekubitus"
- Dekubitus-Beurteilung
- individuelle Risikoeinschätzung
- Druckentlastung und Bewegungsförderung
- Bedeutung von Hautpflege und Ernährung
- Auswahl und Einsatz von Hilfsmitteln
- Information, Schulung und Beratung von Betroffenen
- Pflegeprozessplanung und Pflegedokumentation
- Beurteilung der Effektivität von Maßnahmen
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Fortbildungspunkte:
Betreuungskräfte sind gem. § 87b, SGB XI gesetzlich verpflichtet, jährlich an einer Fortbildungsmaßnahme teilzunehmen.
Die regelmäßige Fortbildung umfasst ab dem 01.01.2015 jährlich mindestens insgesamt 16 Unterrichtsstunden, in denen das Wissen aktualisiert wird und eine Reflexion der beruflichen Praxis eingeschlossen ist.
Für die nachgewiesene Teilnahme können 2 Fortbildungspunkte für die Registrierung beruflich Pflegender angerechnet werden.
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Referent/in der Fortbildung:
Martina Berg
Lehrerin für Pflegeberufe, QM
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Zielgruppe der Fortbildung
Betreuungskräfte und Alltagsbegleiter zur Anpassungsfortfildung nach § 87 b
Pflegekräfte und Mitarbeiter von Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern
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Abschluss / Zertifikat der Fortbildung:
Teilnahmebescheinigung
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Anmerkungen:
Gern erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot. Der Termin für die Inhouse-Schulung wird flexibel mit Ihnen abgestimmt und richtet sich nach Ihren zeitlichen Vorgaben.
Das Honorar ist abhängig vom Umfang der Schulung und der Teilnehmerzahl.
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Beschreibung der Fortbildung:
Gespräche mit Angehörigen fordern Betreuungskräfte im Berufsalltag heraus, da diese sich oftmals ebenso Gedanken um das Wohlergehen der Familienmitglieder machen und dies (auch indirekt) kommunizieren wollen.
Es ist Ziel dieser Fortbildung zu thematisieren, wie Betreuungskräfte -schwierige- Angehörigengespräche vorbereiten, durchführen und evaluieren können. Einfühlungsvermögen und Verständnis für die Bedürfnisse und Sorgen der Angehörigen sind Türöffner für ein gelungenes Gespräch. Information und Beratung zu Betreuungsmaßnahmen sowie die Beteiligung von Angehörigen innerhalb des Betreuungsprozesses können ebenso hilfreich sein.
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Themenschwerpunkte:
Betreuungskräfte sind gem. § 87b, SGB XI gesetzlich verpflichtet, jährlich an einer Fortbildungsmaßnahme teilzunehmen. Die regelmäßige Fortbildung umfasst ab dem 01.01.2015 jährlich mindestens insgesamt 16 Unterrichtsstunden, in denen das Wissen aktualisiert wird und eine Reflexion der beruflichen Praxis eingeschlossen ist.
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Fortbildungspunkte:
Für die nachgewiesene Teilnahme können 2 Fortbildungspunkte für die Registrierung beruflich Pflegender angerechnet werden
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Referent/in der Fortbildung:
Martina Berg, Lehrerin für Pflegeberufe
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Zielgruppe der Fortbildung
Teilnahmevoraussetzungen und Zielgruppe
- Das Schulungsangebot richtet sich insbesondere an ausgebildete Demenz- oder Seniorenbetreuer/innen, die mit der jährlich vorgeschriebenen 16 Std. Fortbildung ihren Qualifikationsstatus nach § 87b aufrechterhalten wollen.
- weiterhin an:
- Mitarbeiter in stationären und teilstationären Einrichtungen wie Kurzzeitpflege, Tagespflege, Tagesklinik (siehe zusätzliche Betreuungsleistungen durch SGB XI
- §45b in dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) seit 2008.
- Mitarbeiter in der Ambulanten Pflege (zusätzliche Betreuungsleistungen durch SGB XI §45b)
- Mitarbeiter im niedrigschwelligen Bereich: z.B. Betreuungsgruppen für Demenzbetroffene (SGB XI §45b)
- Mitarbeiter im stationären und ambulanten Rehabilitationsbereich
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Abschluss / Zertifikat der Fortbildung:
Teilnahmebescheinigung
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Anmerkungen:
Gern erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot. Der Termin für die Inhouse-Schulung wird flexibel mit Ihnen abgestimmt und richtet sich nach Ihren zeitlichen Vorgaben.
Das Honorar ist abhängig vom Umfang der Schulung und der Teilnehmerzahl
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Beschreibung der Fortbildung:
Die Pflege und Betreuung von Menschen mit Demenz stellt eine verantwortungsvolle Aufgabe für Pflegekräfte und Mitarbeiter in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen dar.
Die Pflegeplanung für Menschen mit Demenz orientiert sich stets an der individuellen Situation des Pflegekunden, seiner Biografie, der Phase seiner Erkrankung, seinen kommunikativen Möglichkeiten und seinem körperlichen Pflegebedarf.
In dieser Fortbildung wird eine Pflegeplanung für Menschen mit Demenz vorgestellt, welche sich an den Schritten des Pflegeprozesses orientiert, die spezifischen Dokumentationsformulare diskutiert und Formulierungshilfen zur Dokumentation gibt.
Die Fortbildung richtet sich an alle Pflegekräfte, die Pflegeplanungen und Dokumentationen für Menschen mit Demenz erstellen.
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Themenschwerpunkte:
- Informationssammlung bei Menschen mit Demenz- strukturiert nach AEDL´s/ATLs
- Biografiearbeit und spezielle Formulare
- Pflegeanamnese mithilfe der AEDL´s
- Assessments für Menschen mit Demenz
- Primär, - und Sekundärsymptome
- typische Pflegeprobleme von Menschen mit Demenz
- Ressourcenerhaltung
- spezielle Pflegemaßnahmen für Menschen mit Demenz
- Konzepte der Kommunikation, Aktivierung,Tagesstrukturierung usw.
- Evaluation der Pflegeplanung
- Formulierungshilfen
- Einsatz von standardisierten Pflegeplanungen
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Fortbildungspunkte:
Für die nachgewiesene Teilnahme können 2 Fortbildungspunkte für die Registrierung beruflich Pflegender angerechnet werden.
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Referent/in der Fortbildung:
Martina Berg, Lehrerin für Pflegeberufe
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Zielgruppe der Fortbildung
- Das Schulungsangebot richtet sich insbesondere an ausgebildete Demenz- oder Seniorenbetreuer/innen, die mit der jährlich vorgeschriebenen 16 Std. Fortbildung ihren Qualifikationsstatus nach § 87baufrechterhalten wollen.
- weiterhin an:
- Mitarbeiter in stationären und teilstationären Einrichtungen wie Kurzzeitpflege, Tagespflege, Tagesklinik (siehe zusätzliche Betreuungsleistungen durch SGB XI
- §45b in dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) seit 2008.
- Mitarbeiter in der Ambulanten Pflege (zusätzliche Betreuungsleistungen durch SGB XI §45b)
- Mitarbeiter im niedrigschwelligen Bereich: z.B. Betreuungsgruppen für Demenzbetroffene (SGB XI §45b)
- Mitarbeiter im stationären und ambulanten Rehabilitationsbereich
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Abschluss / Zertifikat der Fortbildung:
Teilnahmebescheinigung
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Anmerkungen:
Betreuungskräfte sind gem. § 87b, SGB XI gesetzlich verpflichtet, jährlich an einer Fortbildungsmaßnahme teilzunehmen.
Die regelmäßige Fortbildung umfasst ab dem 01.01.2015 jährlich mindestens insgesamt 16 Unterrichtsstunden, in denen das Wissen aktualisiert wird und eine Reflexion der beruflichen Praxis eingeschlossen ist. (Im Entwurf war einmal jährlich eine zweitägige Fortbildungsmaßnahme vorgesehen).
Diese Neuregelung bietet Pflegeeinrichtungen nun mehr Flexibilität bezüglich Organisation und Inhalte der Fortbildungen.
Deshalb biete ich Ihnen die Fortbildungen als Inhouse-Schulungen an, deren Inhalte und Schulungstermine Sie individuell nach Dienstplan/ Schulungsbedarfen mit mir vereinbaren können (z.B. 4x4 Schulungsstunden modular über das Jahr verteilt)
Gern erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot. Der Termin für die Inhouse-Schulung wird flexibel mit Ihnen abgestimmt und richtet sich nach Ihren zeitlichen Vorgaben.
Das Honorar ist abhängig vom Umfang der Schulung und der Teilnehmerzahl.
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