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Ein Auszug aus meinen Fortbildungen und Seminaren: Gespräche mit demenziell Erkrankten führen können || 10- Minuten- Aktivierung für Menschen mit Demenz || Pflegevisite bei Menschen mit Demenz || Spez.Pflege der Altershaut: Symptom Juckreiz (Pruritus) || Sterbende Menschen mit Demenz pflegen u. begleiten ||

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Qualitätsprüfung Tagespflege
externe Qualitätsprüfung Tagespflege
QB 1 Unterstützung der Mobilität u. Selbstversorgung
QB 2 Unterstützung b. krankheits- u. therapiebedingten Anforderungen
QB 3 Unterstützung b. der Gestaltung d. Alltaglebens
QB 4 Unterstützung b. besond. Bedarfs- u. Versorgungssituationen
QB 5 Bedarfsübergreifende fachliche Anforderungen
QB 6 Internes Qualitätsmanagement

Qualitätsprüfung Indikatoren 2019 stationär
Qualitätsindikatoren in der stat. Langzeitpflege
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Module des Begutachtungsinstruments richtig anwenden
Expertenstandards in der Ergebniserfassung korrekt abbilden
Pfegedokumentation nach dem Strukturmodell in der Ergeniserfassung anwenden
Die externe Qualitätsprüfung

Externe Qualitätsprüfung nach Qualitätsbereichen u. Qualitätsaspekten
externe Qualitätsprüfung stationär
QB 1 Unterstützung der Mobilität u. Selbstversorgung
QB 2 Unterstützung b. krankheits- u. therapiebedingten Anforderungen
QB 3 Unterstützung b. der Gestaltung d. Alltaglebens
QB 4 Unterstützung b. besond. Bedarfs- u. Versorgungssituationen
QB 5 Bedarfsübergreifende fachliche Anforderungen
QB 6 Internes Qualitätsmanagement

Inhouse-Schulungen
Qualitätsmanagement
Datenschutz analog DSGVO
Nat. Expertenstandards in der Pflege
Entbürokratisierung der Pflege,-dokumentation
jährl. Pflichtfortbildung f. Betreuungskräfte nach § 53 c SGBXI
Soziale Betreuung u. Beschäftigung
Notfälle u. Erste Hilfe
Pflegehilfskräfte
PSG II, Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff
Neues Begutachtungs-Assessment NBA
Arbeitsschutz
Altenpflege
ATL, AEDL und Pflege
Arzneimittellehre
Beratung in der Pflege
Hygiene
Injektionen, Infusionen, Blutentnahme
Komplementäre Pflegeangebote
Krankheitslehre u. spezielle Pflege
Palliativpflege
Maßnahmenplanung, Pflegedokumentation
Pflegemodelle / Pflegesysteme
Wundversorgung

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Ambulante Pflege bei Verdacht auf Covid-19 Infektionen
Pflege bei Verdacht auf COVID-19 (Patienten in der stat. Langzeitpflege)

Workshops

 
jährl. Pflichtfortbildung f. Betreuungskräfte nach § 53 c SGBXI

Beschreibung der Fortbildung:

Freiheitsentziehende Maßnahmen in Pflegeeinrichtungen sind leider nicht immer zu vermeiden. Der Einsatz dient ausschließlich dem Schutz des Pflegekunden; freiheitsentziehende Maßnahmen zur Pflegeerleichterung sind nicht gestattet. Da FEM einen erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Pflegebedürftigen darstellen, sind diese auf das absolut notwendige Maß zu beschränken.

Ziel der Fortbildung ist es, das pflegerische Bewusstsein aller Mitarbeiter für den massiven Eingriff in die persönliche Selbstbestimmung und Freiheit von Patienten zu schärfen, alternative Handlungsweisen kennen zu lernen und anzuwenden.

 
Informationen
Veranstaltungsort:
Inhouse-Schulung, ein Wahlmodul, § 87 b

Dauer der Fortbildung:
2

 
 
Themenschwerpunkte:

Inhalte des Wahlmoduls:
 

  • Vermeidung von freiheitsentziehenden Maßnahmen
  • Rechtliche Grundlagen
  • Formen der Fixierung:
  • Direkte Fixierung durch Einsatz von Fixiergurten, Leibbandagen
  • Räumliche Fixierung durch Einsatz von Trickschlössern und verschlossenen Türen
  • Fixierung durch Verabreichung sedierender Medikamente
  • Aufgaben des Arztes
  • Umgang mit Betroffenen und Zugehörigen
  • Fach- und sachgerechte Umsetzung von notwendigen FeM
  • Handlungsleitlinien   
  • Raumgestaltung
  • Hilfsmittel, Videosequenzen zur sachgerechten Anwendung von Gurtsystemen     
  • Nestlagerung

 

 
Fortbildungspunkte:

Für die nachgewiesene Teilnahme  können 2 Fortbildungspunkte für die Registrierung beruflich Pflegender angerechnet werden.

 
Referent/in der Fortbildung:

Martina Berg, Lehrerin für Pflegeberufe
 

 
Zielgruppe der Fortbildung
  • Das  Schulungsangebot richtet sich insbesondere  an ausgebildete Demenz- oder Seniorenbetreuer/innen, die mit der jährlich vorgeschriebenen 16 Std. Fortbildung  ihren  Qualifikationsstatus nach § 87baufrechterhalten wollen.

 

  • weiterhin an:
    • Mitarbeiter in stationären und teilstationären Einrichtungen wie Kurzzeitpflege, Tagespflege, Tagesklinik (siehe zusätzliche Betreuungsleistungen durch SGB XI
    • §45b in dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) seit 2008.
    • Mitarbeiter in der Ambulanten Pflege (zusätzliche Betreuungsleistungen durch SGB XI §45b)
    • Mitarbeiter im niedrigschwelligen Bereich: z.B. Betreuungsgruppen für Demenzbetroffene (SGB XI §45b)
    • Mitarbeiter im stationären und ambulanten Rehabilitationsbereich

 

 
Abschluss / Zertifikat der Fortbildung:

Teilnahmebescheinigung
 

 
Anmerkungen:

Betreuungskräfte sind gem. § 87b,  SGB XI gesetzlich verpflichtet, jährlich an einer Fortbildungsmaßnahme teilzunehmen.

Die regelmäßige Fortbildung umfasst ab dem 01.01.2015 jährlich mindestens insgesamt 16 Unterrichtsstunden, in denen das Wissen aktualisiert wird und eine Reflexion der beruflichen Praxis eingeschlossen ist.  (Im Entwurf war einmal jährlich eine zweitägige Fortbildungsmaßnahme vorgesehen).

Diese Neuregelung bietet Pflegeeinrichtungen nun  mehr Flexibilität bezüglich Organisation und Inhalte der Fortbildungen.

Deshalb  biete ich Ihnen die Fortbildungen als Inhouse-Schulungen an, deren Inhalte und Schulungstermine Sie individuell nach  Dienstplan/ Schulungsbedarfen mit mir vereinbaren können (z.B. 4x4 Schulungsstunden modular über das Jahr verteilt)

Gern erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot.

Der Termin für die Inhouse-Schulung wird flexibel mit Ihnen abgestimmt und richtet sich nach Ihren zeitlichen Vorgaben.

Das Honorar ist abhängig vom Umfang der Schulung und der Teilnehmerzahl

 

Beschreibung der Fortbildung:

 

In dieser Fortbildung werden die wichtigsten Maßnahmen bei Notfällen in der Betreuung von Pflegekunden mit Demenz thematisiert, die für die Berufspraxis von Betreuungskräften  besonders relevant sind und Mitarbeitern Handlungssicherheit geben sollen.

Beachten Sie bitte, dass der besuchte Grundkurs nicht länger als zwei Jahre zurückliegen sollte.

 
Informationen
Veranstaltungsort:
Inhouse-Schulung, ein Wahlmodul, § 87 b

Dauer der Fortbildung:
2

 
 
Themenschwerpunkte:

 

  • Notfallmanagement in der Häuslichkeit von Pflegekunden mit Demenz und in der Heimversorgung
  • einrichtungsbezogene Notfälle (Brand, Evakuierung von Menschen mit Demenz)
  • relevante Pflegestandards zu Notfallsituation (Nottüröffnung, Vermisstensuche, Sturz, Verbrennung, Aspiration)
  • Umgang mit der Polizei, Vermisstenmeldung
  • Allgemeine Verhaltensweisen beim Auffinden einer hilflosen Person in der Häuslichkeit/Bewohnerzimmer
  • Erste Hilfe bei vital bedrohlichen Erkrankungen, z.B.    
  • Herzinfarkt
  • Epilepsie 
  • Schlaganfall
  • Hypo/Hyperglykämie
  • Vergiftung  
  • Verbrennung, verbrühung 
  • Dokumentation von Notfällen u.Erste-Hilfe-Leistungen                      
  • Videosequenzen         

                                                 

                                                

                                                 

                                   

                                 

                                                  

                                                  

 
Fortbildungspunkte:

Mit der Teilnahme an einer 16 std. Fortbildungsreihe können Sie der Verpflichtung  § 87b SGB XI  nachkommen und Ihren Status als Demenz- oder Seniorenbetreuer/in aufrechterhalten.

Für die nachgewiesene Teilnahme  können 2 Fortbildungspunkte für die Registrierung beruflich Pflegender angerechnet werden

 
Referent/in der Fortbildung:

Martina Berg, Lehrerin für Pflegeberufe, PDl

 
Zielgruppe der Fortbildung
  • Das  Schulungsangebot richtet sich insbesondere  an ausgebildete Demenz- oder Seniorenbetreuer/innen, die mit der jährlich vorgeschriebenen 16 Std. Fortbildung  ihren  Qualifikationsstatus nach § 87baufrechterhalten wollen.

 

  • weiterhin an:
    • Mitarbeiter in stationären und teilstationären Einrichtungen wie Kurzzeitpflege, Tagespflege, Tagesklinik (siehe zusätzliche Betreuungsleistungen durch SGB XI
    • §45b in dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) seit 2008.
    • Mitarbeiter in der Ambulanten Pflege (zusätzliche Betreuungsleistungen durch SGB XI §45b)
    • Mitarbeiter im niedrigschwelligen Bereich: z.B. Betreuungsgruppen für Demenzbetroffene (SGB XI §45b)
    • Mitarbeiter im stationären und ambulanten Rehabilitationsbereich

 

 

 
Abschluss / Zertifikat der Fortbildung:

Teilnahmebescheinigung
 

 
Anmerkungen:

 

Gern erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot. Der Termin für die Inhouse-Schulung wird flexibel mit Ihnen abgestimmt und richtet sich nach Ihren zeitlichen Vorgaben.

Das Honorar ist abhängig vom Umfang der Schulung und der Teilnehmerzahl.

 

Beschreibung der Fortbildung:

Schulungsziel: Die Teilnehmer/innen verfügen über die Kompetenz, die Mobilität des pflegebedürftigen Menschen, Gründe für Mobilitätsbeeinträchtigungen sowie Umgebungsmerkmale, die für die Mobilität relevant sind, fachgerecht kriteriengeleitet einzuschätzen und zu dokumentieren.

In dieser Fortbildung werden Riskofaktoren für die Mobilitätseinschränkung zur Umsetzung des Expertenstandards "Erhaltung und Förderung der Mobilität"  vorgestellt

 

 
Informationen
Veranstaltungsort:
Inhouse-Schulung, ein Wahlmodul, § 53 c

Dauer der Fortbildung:
2

 
 
Themenschwerpunkte:

        Risikoeinschätzung fachgerecht durchführen können:

  • Kriterien geleitete pflegefachliche Einschätzung
  • initiale Einschätzung in der SIS                                                                              
  • Neues Begutachtungsassessment NBA
  • Differentialeinschätzung EBoMo
  • Sichtweise der pflegebedürftigen Person
  • Pflegefachliche Einschätzung
  • Verständigungsprozess

 

 

 

 
Fortbildungspunkte:

Für die nachgewiesene Teilnahme können 2 Fortbildungspunkte für die Registrierung beruflich Pflegender angerechnet werden.

 
Referent/in der Fortbildung:

Martina Berg

Lehrerin für Pflegeberufe,QM


 

 
Zielgruppe der Fortbildung

Teilnahmevoraussetzungen und Zielgruppe

 

  • Das  Schulungsangebot richtet sich insbesondere  an ausgebildete Demenz- oder Seniorenbetreuer/innen, die mit der jährlich vorgeschriebenen 16 Std. Fortbildung  ihren  Qualifikationsstatus nach § 87baufrechterhalten wollen.

 

  • weiterhin an:
    • Mitarbeiter in stationären und teilstationären Einrichtungen wie Kurzzeitpflege, Tagespflege, Tagesklinik (siehe zusätzliche Betreuungsleistungen durch SGB XI
    • §45b in dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) seit 2008.
    • Mitarbeiter in der Ambulanten Pflege (zusätzliche Betreuungsleistungen durch SGB XI §45b)
    • Mitarbeiter im niedrigschwelligen Bereich: z.B. Betreuungsgruppen für Demenzbetroffene (SGB XI §45b)
    • Mitarbeiter im stationären und ambulanten Rehabilitationsbereich

 

 
Abschluss / Zertifikat der Fortbildung:

Teilnahmebescheinigungen

eine Seminardokumentation
 

 
Anmerkungen:

Betreuungskräfte sind gem. § 87b,  SGB XI gesetzlich verpflichtet, jährlich an einer Fortbildungsmaßnahme teilzunehmen.

Die regelmäßige Fortbildung umfasst ab dem 01.01.2015 jährlich mindestens insgesamt 16 Unterrichtsstunden, in denen das Wissen aktualisiert wird und eine Reflexion der beruflichen Praxis eingeschlossen ist. (Im Entwurf war einmal jährlich eine zweitägige Fortbildungsmaßnahme vorgesehen).

Diese Neuregelung bietet Pflegeeinrichtungen nun  mehr Flexibilität bezüglich Organisation und Inhalte der Fortbildungen.                                                                                                                      Deshalb  biete ich Ihnen die Fortbildungen als Inhouse-Schulungen an, deren Inhalte und Schulungstermine Sie individuell nach  Dienstplan/ Schulungsbedarfen mit mir vereinbaren können (z.B. 4x4 Schulungsstunden modular über das Jahr verteilt)

Gern erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot. Der Termin für die Inhouse-Schulung wird flexibel mit Ihnen abgestimmt und richtet sich nach Ihren zeitlichen Vorgaben.

Das Honorar ist abhängig vom Umfang der Schulung und der Teilnehmerzahl.

 

Beschreibung der Fortbildung:

Die Pflege und Betreuung von Menschen mit Bewegungseinschränkungen stellt eine verantwortungsvolle Aufgabe für Pflegekräfte und Mitarbeiter in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen dar.

Die Maßnahmenplanung für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen orientiert sich stets an der individuellen Situation des Pflegekunden, seiner Biografie, dem Ausmaß seiner bewegungseinschränkung, seinen kommunikativen Möglichkeiten und seinem körperlichen Pflegebedarf. 

In dieser Fortbildung wird eine Maßnahmenplanung für Menschen mit Demenz  vorgestellt, welche sich an den 4 Schritten des Pflegeprozesses orientiert, die spezifischen Dokumentationsformulare diskutiert und Formulierungshilfen zur Dokumentation gibt.

Die Fortbildung richtet sich an alle Betreuungskräfte, die Maßnahmenplanungen und Dokumentationen für Menschen mit Bewgungseinschränkungen erstellen.

 
Informationen
Veranstaltungsort:
Inhouse-Schulung, ein Wahlmodul, § 53

Dauer der Fortbildung:
2

 
 
Themenschwerpunkte:
  • Informationssammlung bei Menschen mit Bewgungseinschränkungen- strukturiert nach SIS, Themenfeld 2 und der Risikomatrix
  • integrative Biografiearbeit in der SIS
  • Assessments für Menschen mit Mobiliätseinschränkungen
  • typische Pflegeprobleme von Menschen mit Bewegungseinschränkungen
  • Ressourcenerhaltung und Hilfsmittelangebot
  • spezielle Pflegemaßnahmen für Menschen mit Bewegungseinschränkungen
  • Konzepte der Aktivierung,Tagesstrukturierung usw. (MAKS)
  • Evaluation der Pflege,- Maßnahmenplanung
  • Formulierungshilfen
  • Einsatz von standardisierten Pflegeplanungen und Standards
 
Fortbildungspunkte:

 

Für die nachgewiesene Teilnahme  können 2 Fortbildungspunkte für die Registrierung beruflich Pflegender angerechnet werden.

 
Referent/in der Fortbildung:

Martina Berg, Lehrerin für Pflegeberufe
 

 
Zielgruppe der Fortbildung
  • Das  Schulungsangebot richtet sich insbesondere  an ausgebildete Demenz- oder Seniorenbetreuer/innen, die mit der jährlich vorgeschriebenen 16 Std. Fortbildung  ihren  Qualifikationsstatus nach § 87b aufrechterhalten wollen.

 

  • weiterhin an:
    • Mitarbeiter in stationären und teilstationären Einrichtungen wie Kurzzeitpflege, Tagespflege, Tagesklinik (siehe zusätzliche Betreuungsleistungen durch SGB XI
    • §45b in dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) seit 2008.
    • Mitarbeiter in der Ambulanten Pflege (zusätzliche Betreuungsleistungen durch SGB XI §45b)
    • Mitarbeiter im niedrigschwelligen Bereich: z.B. Betreuungsgruppen für Demenzbetroffene (SGB XI §45b)

 

 
Abschluss / Zertifikat der Fortbildung:

Teilnahmebescheinigung

eine Seminardokumentation
 

 
Anmerkungen:

Betreuungskräfte sind gem. § 87b,  SGB XI gesetzlich verpflichtet, jährlich an einer Fortbildungsmaßnahme teilzunehmen.

Die regelmäßige Fortbildung umfasst ab dem 01.01.2015 jährlich mindestens insgesamt 16 Unterrichtsstunden, in denen das Wissen aktualisiert wird und eine Reflexion der beruflichen Praxis eingeschlossen ist. (Im Entwurf war einmal jährlich eine zweitägige Fortbildungsmaßnahme vorgesehen).

Diese Neuregelung bietet Pflegeeinrichtungen nun  mehr Flexibilität bezüglich Organisation und Inhalte der Fortbildungen.                                                                                                                       Deshalb  biete ich Ihnen die Fortbildungen als Inhouse-Schulungen an, deren Inhalte und Schulungstermine Sie individuell nach  Dienstplan/ Schulungsbedarfen mit mir vereinbaren können (z.B. 4x4 Schulungsstunden modular über das Jahr verteilt)

Gern erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot. Der Termin für die Inhouse-Schulung wird flexibel mit Ihnen abgestimmt und richtet sich nach Ihren zeitlichen Vorgaben.

Das Honorar ist abhängig vom Umfang der Schulung und der Teilnehmerzahl.

 

Beschreibung der Fortbildung:

Der Expertenstandard befasst sich mit dem Thema „Erhaltung und Förderung der Mobilität“. Viele Pflegebedürftige können sich nur stark eingeschränkt bewegen. Mobil zu sein, trägt für den Personenkreis  jedoch entscheidend zur Vermeidung von Sekundärerkrankungen  und zu deren Lebensqualität bei.

Der Auftrag zur Entwicklung des ersten Expertenstandards nach § 113a SGB XI wurde im März 2013 an das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) vergeben.

Derzeit wird der konsentierte Entwurf „Erhaltung und Förderung der Mobilität“ im Auftrag der Vertragspartner nach § 113 SGB XI modellhaft implementiert. Die Ergebnisse der modellhaften Implementierung werden voraussichtlich Mitte 2016 vorliegen. Auf dieser Grundlage entscheiden die Vertragspartner über die verbindliche Einführung des Expertenstandards in den zugelassenen Pflegeeinrichtungen.

In dieser Schulung werden die Inhalte des „Nat. Expertenstandard Sturzprophylaxe in der Pflege“ in der konsentierten Fassung präsentiert. 

Ziel der Veranstaltung ist es, Möglichkeiten der professionellen Erhaltung und Förderung der Mobilität in der ambulanten und in der stationären Pflege zu diskutieren.

 

 

 

 

 

 

 

 
Informationen
Veranstaltungsort:
Inhouse-Schulung, ein Wahlmodul, § 87 b

Dauer der Fortbildung:
2 Std.

 
 
Themenschwerpunkte:
  • systematische Einschätzung der Mobilität des pflegebedürftigen Menschen.
    • Kriterien geleitete pflegefachliche Einschätzung,
    • initiale Einschätzung in SIS ambulant/stat.
    • und nach dem Neuen Begutachtungsassessment NBA
    • Differentialeinschätzung EBoMo
  • Planung und Koordination von Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der Mobilität nach dem Strukturmodell
    • individuelle Maßnahmenplanung
    • zielgruppenspezifische Angebote mobilitätserhaltender und -fördernder Maßnahmen
    • mobilitätsfördernde Umgebungsgestaltung und Mobilitäthilfsmittel
  • Information, Beratung und Anleitung des pflegebedürftigen Menschen
  • Evaluation mobilitätserhaltender und -fördernder Maßnahmen
    • Instrumente: Beobachtung, Fallbesprechung, Pflegevisite, (Pflege)bericht
  • Implementierung des Expertenstandards in die Praxis

 

 

 
Fortbildungspunkte:

 

Für die nachgewiesene Teilnahme  können 2 Fortbildungspunkte für die Registrierung beruflich Pflegender angerechnet werden.

 
Referent/in der Fortbildung:

Martina Berg

Lehrerin f. Pflegeberufe, PDL, QM
 

 
Zielgruppe der Fortbildung
  • Das  Schulungsangebot richtet sich insbesondere  an ausgebildete Demenz- oder Seniorenbetreuer/innen, die mit der jährlich vorgeschriebenen 16 Std. Fortbildung  ihren  Qualifikationsstatus nach § 87baufrechterhalten wollen.

 

  • weiterhin an:
    • Mitarbeiter in stationären und teilstationären Einrichtungen wie Kurzzeitpflege, Tagespflege, Tagesklinik (siehe zusätzliche Betreuungsleistungen durch SGB XI
    • §45b in dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) seit 2008.
    • Mitarbeiter in der Ambulanten Pflege (zusätzliche Betreuungsleistungen durch SGB XI §45b)
    • Mitarbeiter im niedrigschwelligen Bereich: z.B. Betreuungsgruppen für Demenzbetroffene (SGB XI §45b)
    • Mitarbeiter im stationären und ambulanten Rehabilitationsbereich

 

 

 
Abschluss / Zertifikat der Fortbildung:

Teilnahmebescheinigungen

eine Seminardokumentation
 

 
Anmerkungen:

Betreuungskräfte sind gem. § 87b,  SGB XI gesetzlich verpflichtet, jährlich an einer Fortbildungsmaßnahme teilzunehmen.

Die regelmäßige Fortbildung umfasst ab dem 01.01.2015 jährlich mindestens insgesamt 16 Unterrichtsstunden, in denen das Wissen aktualisiert wird und eine Reflexion der beruflichen Praxis eingeschlossen ist. (Im Entwurf war einmal jährlich eine zweitägige Fortbildungsmaßnahme vorgesehen).

Diese Neuregelung bietet Pflegeeinrichtungen nun  mehr Flexibilität bezüglich Organisation und Inhalte der Fortbildungen.                                                                                                                          Deshalb  biete ich Ihnen die Fortbildungen als Inhouse-Schulungen an, deren Inhalte und Schulungstermine Sie individuell nach  Dienstplan/ Schulungsbedarfen mit mir vereinbaren können (z.B. 4x4 Schulungsstunden modular über das Jahr verteilt)

Gern erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot. Der Termin für die Inhouse-Schulung wird flexibel mit Ihnen abgestimmt und richtet sich nach Ihren zeitlichen Vorgaben. Das Honorar ist abhängig vom Umfang der Schulung und der Teilnehmerzahl.

 

Beschreibung der Fortbildung:

 

"Das Kreuz mit dem Kreuz"

Studien belegen erhöhte Erkrankungsraten durch Rückenbeschwerden von Betreuungskräften. Fehlzeiten gehen dann zu Lasten der gesunden Kollegen; zusätzliche Arbeit muss übernommen werden. Die Rückenbelastung dieser Mitarbeiter steigt und ein Teufelskreislauf entsteht. Rückengerechtes Arbeiten soll diese Problematik entschärfen. Denn: Es ist wichtig, dass Sie sich und Ihren Rücken gesund halten! 

In dieser Fortbildung werden Konzepte für ein rückengerechtes Arbeiten erläutert, die Einsatzmöglichkeiten diskutiert und rückenschonende Hilfsmittel zum Transfer vorgestellt. In Videobeispielen wird gezeigt, wie Pflegekunden mit Demenz nach kinästhehischen Gesichtpunkten bewegt-  und Hilfsmittel sachgerecht angewendet werden.

 
Informationen
Veranstaltungsort:
Inhouse-Schulung, ein Wahlmodul, § 87 b

Dauer der Fortbildung:
2

 
 
Themenschwerpunkte:

Betreuungskräfte sind gem. § 87b,  SGB XI gesetzlich verpflichtet, jährlich an einer Fortbildungsmaßnahme teilzunehmen.

Die regelmäßige Fortbildung umfasst ab dem 01.01.2015 jährlich mindestens insgesamt 16 Unterrichtsstunden, in denen das Wissen aktualisiert wird und eine Reflexion der beruflichen Praxis eingeschlossen ist.

         Inhalte des Wahlmoduls:

  • Prinzipien rückenschonender Arbeitsweise für Betreuungskräfte
  • Standstabilität u. Stehen, Sitzen, Heben, Tragen, Bücken
  • Entlastungshaltungen im Berufsalltag
  • Umfeldorganisation
  • Vorstellung von Konzepten rückengerechten Arbeitens:
  • Bobath, Kinästhetik, Aktivitas
  • Rückengerechte Aktivierung, Mobilisation und Transfer von Patienten      
  • große und kleine technische Hilfsmittel
  • Aufrichthilfen, Lifter, Gleitmatten, Rutschbretter, Drehscheiben
  • Rückenschule: richtiges Heben von Lasten
  • bequeme Arbeitskleidung, festes Schuhwerk
  • Videosequenzen zum Hilfsmitteleinsatz und Bewegen von Patienten
 
Fortbildungspunkte:

 

Für die nachgewiesene Teilnahme  können 2 Fortbildungspunkte für die Registrierung beruflich Pflegender angerechnet werden.

 
Referent/in der Fortbildung:

Martina Berg, Lehrerin für Pflegeberufe
 

 
Zielgruppe der Fortbildung
  • Das  Schulungsangebot richtet sich insbesondere  an ausgebildete Demenz- oder Seniorenbetreuer/innen, die mit der jährlich vorgeschriebenen 16 Std. Fortbildung  ihren  Qualifikationsstatus nach § 87b aufrechterhalten wollen.
  • weiterhin an:
    • Mitarbeiter in stationären und teilstationären Einrichtungen wie Kurzzeitpflege, Tagespflege, Tagesklinik (siehe zusätzliche Betreuungsleistungen durch SGB XI
    • §45b in dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) seit 2008.
    • Mitarbeiter in der Ambulanten Pflege (zusätzliche Betreuungsleistungen durch SGB XI §45b)
    • Mitarbeiter im niedrigschwelligen Bereich: z.B. Betreuungsgruppen für Demenzbetroffene (SGB XI §45b)
    • Mitarbeiter im stationären und ambulanten Rehabilitationsbereich

 

 

 
Abschluss / Zertifikat der Fortbildung:

Teilnahmebescheinigung
 

 
Anmerkungen:

 

Gern erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot. Der Termin für die Inhouse-Schulung wird flexibel mit Ihnen abgestimmt und richtet sich nach Ihren zeitlichen Vorgaben.

Das Honorar ist abhängig vom Umfang der Schulung und der Teilnehmerzahl.

 

Beschreibung der Fortbildung:

In dieser Schulung werden relevante Inhalte des „Nat. Expertenstandard Sturzprophylaxe in der Pflege“ der aktuellen Version 2013 präsentiert. 

Ziel der Veranstaltung ist es, Möglichkeiten der professionellen Sturzprophylaxe in der ambulanten und in der stationären Pflege mit den Betreuungskräften zu diskutieren.

Von einem Sturzrisiko spricht man, wenn es sich um eine (über das übliche Risiko) hinausgehende Sturzgefährdung von Pflegebedürftigen handelt.

Neben den Inhalten zum Sturzmanagement werden mgl. Sturzursachen, Einschätzung von personenbezogenen,medikamentenbezogenen und umgebungsbezogenen  Sturzrisikofaktoren,  individuell wirksame Hilfsmittelangebote  und Maßnahmen nach einem Sturzereignis vorgestellt.

Außerdem wird auf notwendige Formulare in der Pflegedokumentation und das fachgerechte Dokumentieren  für Betreuungskräfte eingegangen.

 

 

 

 

 

 
Informationen
Veranstaltungsort:
Inhouse-Schulung, ein Wahlmodul, § 87 b

Dauer der Fortbildung:
2

 
 
Themenschwerpunkte:
  • Vorstellung des Nat. Expertenstandard Sturzprophylaxe in der Pflege
  • Sturzrisiko einschätzen und dokumentieren
  • Prophylaxen in der Pflege
  • Umgebungsanpassung
  • Hüftprotektoren
  • Anpassung der Medikation
  • Sturzerfassung und Dokumentation
  • Erste Hilfe nach Stürzen
  • Sturz- u. Pflegedokumentation (Formulare)
  • Beratung/Schulung von Betroffenen


 

 
Fortbildungspunkte:

 

Für die nachgewiesene Teilnahme  können 2 Fortbildungspunkte für die Registrierung beruflich Pflegender angerechnet werden.

 
Referent/in der Fortbildung:

Martina Berg

Lehrerin f. Pflegeberufe, PDL, QM
 

 
Zielgruppe der Fortbildung
  • Das  Schulungsangebot richtet sich insbesondere  an ausgebildete Demenz- oder Seniorenbetreuer/innen, die mit der jährlich vorgeschriebenen 16 Std. Fortbildung  ihren  Qualifikationsstatus nach § 87b aufrechterhalten wollen.

 

  • weiterhin an:
    • Mitarbeiter in stationären und teilstationären Einrichtungen wie Kurzzeitpflege, Tagespflege, Tagesklinik (siehe zusätzliche Betreuungsleistungen durch SGB XI
    • §45b in dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) seit 2008.
    • Mitarbeiter in der Ambulanten Pflege (zusätzliche Betreuungsleistungen durch SGB XI §45b)
    • Mitarbeiter im niedrigschwelligen Bereich: z.B. Betreuungsgruppen für Demenzbetroffene (SGB XI §45b)
    • Mitarbeiter im stationären und ambulanten Rehabilitationsbereich

 

 

 
Abschluss / Zertifikat der Fortbildung:

Teilnahmebescheinigung
 

 
Anmerkungen:

Gern erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot. Der Termin für die Inhouse-Schulung wird flexibel mit Ihnen abgestimmt und richtet sich nach Ihren zeitlichen Vorgaben. Das Honorar ist abhängig vom Umfang der Schulung und der Teilnehmerzahl.

 

Beschreibung der Fortbildung:

Der Nationale Expertenstandard Dekubitusprophylaxe wurde im Jahr 2010 aktualisiert.

Die Schulung präsentiert die aktualisierte Version, zeigt die aktuellen Veränderungen auf und gibt Tipps, wie diese Inhalte im Berufsalltag von Betreuungskräften umgesetzt werden können.

 
Informationen
Veranstaltungsort:
Inhouse-Schulung, ein Wahlmodul, § 87 b

Dauer der Fortbildung:
2

 
 
Themenschwerpunkte:
  • neue Begriffsbestimmung "Dekubitus"
  • Dekubitus-Beurteilung
  • individuelle Risikoeinschätzung
  • Druckentlastung und Bewegungsförderung
  • Bedeutung von Hautpflege und Ernährung
  • Auswahl und Einsatz von Hilfsmitteln
  • Information, Schulung und Beratung von Betroffenen
  • Pflegeprozessplanung und Pflegedokumentation
  • Beurteilung der Effektivität von Maßnahmen
     
 
Fortbildungspunkte:

 

Betreuungskräfte sind gem. § 87b,  SGB XI gesetzlich verpflichtet, jährlich an einer Fortbildungsmaßnahme teilzunehmen.

Die regelmäßige Fortbildung umfasst ab dem 01.01.2015 jährlich mindestens insgesamt 16 Unterrichtsstunden, in denen das Wissen aktualisiert wird und eine Reflexion der beruflichen Praxis eingeschlossen ist.

Für die nachgewiesene Teilnahme können 2 Fortbildungspunkte für die Registrierung beruflich Pflegender angerechnet werden.

 
Referent/in der Fortbildung:

Martina Berg

Lehrerin für Pflegeberufe, QM


 

 
Zielgruppe der Fortbildung

Betreuungskräfte und Alltagsbegleiter zur Anpassungsfortfildung nach § 87 b

Pflegekräfte und Mitarbeiter von Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern


 

 
Abschluss / Zertifikat der Fortbildung:

Teilnahmebescheinigung
 

 
Anmerkungen:

Gern erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot. Der Termin für die Inhouse-Schulung wird flexibel mit Ihnen abgestimmt und richtet sich nach Ihren zeitlichen Vorgaben.

Das Honorar ist abhängig vom Umfang der Schulung und der Teilnehmerzahl.

 

Beschreibung der Fortbildung:

Gespräche mit Angehörigen fordern Betreuungskräfte im Berufsalltag heraus, da diese sich oftmals ebenso Gedanken um das Wohlergehen der Familienmitglieder machen und dies (auch indirekt) kommunizieren wollen. 

Es ist Ziel dieser Fortbildung zu thematisieren, wie Betreuungskräfte -schwierige- Angehörigengespräche vorbereiten, durchführen und evaluieren können. Einfühlungsvermögen und Verständnis für die Bedürfnisse und Sorgen der Angehörigen sind Türöffner für ein gelungenes Gespräch. Information und Beratung zu Betreuungsmaßnahmen sowie die Beteiligung von Angehörigen innerhalb des Betreuungsprozesses können ebenso hilfreich sein.

 
Informationen
Veranstaltungsort:
Inhouse-Schulung, ein Wahlmodul, § 87 b

Dauer der Fortbildung:
Std.

 
 
Themenschwerpunkte:

Betreuungskräfte sind gem. § 87b,  SGB XI gesetzlich verpflichtet, jährlich an einer Fortbildungsmaßnahme teilzunehmen. Die regelmäßige Fortbildung umfasst ab dem 01.01.2015 jährlich mindestens insgesamt 16 Unterrichtsstunden, in denen das Wissen aktualisiert wird und eine Reflexion der beruflichen Praxis eingeschlossen ist.

 

  • Themenschwerpunkte diese Wahlmoduls:

  • einfühlendes Verstehen der Angehörigensituation
  • Vorbereitung von Angehörigengesprächen
  • Das schwierige Gespräch
  • Wahrnehmen u. Verstehen was der Andere (nicht) sagt
  • Gesprächsziele
  • Fragen zum Gesprächseinstieg
  • Offene Fragen
  • Geschlossene Fragen
  • Problem: Pseudo-Zuhören
  • Aktives Zuhören
  • Reagieren auf das Gehörte
  • Gesprächsbeispiele
  • Nonverbale Kommunikation
  • Evaluation des Gespräches
  • Videosequenzen

 


 

 
Fortbildungspunkte:

Für die nachgewiesene Teilnahme  können 2 Fortbildungspunkte für die Registrierung beruflich Pflegender angerechnet werden

 
Referent/in der Fortbildung:

Martina Berg, Lehrerin für Pflegeberufe
 

 
Zielgruppe der Fortbildung

Teilnahmevoraussetzungen und Zielgruppe

  • Das  Schulungsangebot richtet sich insbesondere  an ausgebildete Demenz- oder Seniorenbetreuer/innen, die mit der jährlich vorgeschriebenen 16 Std. Fortbildung  ihren  Qualifikationsstatus nach § 87b aufrechterhalten wollen.

 

  • weiterhin an:
    • Mitarbeiter in stationären und teilstationären Einrichtungen wie Kurzzeitpflege, Tagespflege, Tagesklinik (siehe zusätzliche Betreuungsleistungen durch SGB XI
    • §45b in dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) seit 2008.
    • Mitarbeiter in der Ambulanten Pflege (zusätzliche Betreuungsleistungen durch SGB XI §45b)
    • Mitarbeiter im niedrigschwelligen Bereich: z.B. Betreuungsgruppen für Demenzbetroffene (SGB XI §45b)
    • Mitarbeiter im stationären und ambulanten Rehabilitationsbereich

 

 

 
Abschluss / Zertifikat der Fortbildung:

Teilnahmebescheinigung
 

 
Anmerkungen:

 

Gern erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot. Der Termin für die Inhouse-Schulung wird flexibel mit Ihnen abgestimmt und richtet sich nach Ihren zeitlichen Vorgaben.

Das Honorar ist abhängig vom Umfang der Schulung und der Teilnehmerzahl

 

Beschreibung der Fortbildung:

Die Pflege und Betreuung von Menschen mit Demenz stellt eine verantwortungsvolle Aufgabe für Pflegekräfte und Mitarbeiter in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen dar.

Die Pflegeplanung für Menschen mit Demenz  orientiert sich stets an der individuellen Situation des Pflegekunden, seiner Biografie, der Phase seiner Erkrankung, seinen kommunikativen Möglichkeiten und seinem körperlichen Pflegebedarf. 

In dieser Fortbildung wird eine Pflegeplanung für Menschen mit Demenz vorgestellt, welche sich an den Schritten des Pflegeprozesses orientiert, die spezifischen Dokumentationsformulare diskutiert und Formulierungshilfen zur Dokumentation gibt.

Die Fortbildung richtet sich an alle Pflegekräfte, die Pflegeplanungen und Dokumentationen für Menschen mit Demenz erstellen.

 
Informationen
Veranstaltungsort:
Inhouse-Schulung, ein Wahlmodul, § 87 b

Dauer der Fortbildung:
2

 
 
Themenschwerpunkte:
  • Informationssammlung bei Menschen mit Demenz- strukturiert nach AEDL´s/ATLs
  • Biografiearbeit und spezielle Formulare
  • Pflegeanamnese mithilfe der AEDL´s
  • Assessments für Menschen mit Demenz
  • Primär, - und Sekundärsymptome
  • typische Pflegeprobleme von Menschen mit Demenz
  • Ressourcenerhaltung
  • spezielle Pflegemaßnahmen für Menschen mit Demenz
  • Konzepte der Kommunikation, Aktivierung,Tagesstrukturierung usw.
  • Evaluation der Pflegeplanung
  • Formulierungshilfen
  • Einsatz von standardisierten Pflegeplanungen
 
Fortbildungspunkte:

 

Für die nachgewiesene Teilnahme  können 2 Fortbildungspunkte für die Registrierung beruflich Pflegender angerechnet werden.

 
Referent/in der Fortbildung:

Martina Berg, Lehrerin für Pflegeberufe
 

 
Zielgruppe der Fortbildung
  • Das  Schulungsangebot richtet sich insbesondere  an ausgebildete Demenz- oder Seniorenbetreuer/innen, die mit der jährlich vorgeschriebenen 16 Std. Fortbildung  ihren  Qualifikationsstatus nach § 87baufrechterhalten wollen.
  • weiterhin an:
    • Mitarbeiter in stationären und teilstationären Einrichtungen wie Kurzzeitpflege, Tagespflege, Tagesklinik (siehe zusätzliche Betreuungsleistungen durch SGB XI
    • §45b in dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) seit 2008.
    • Mitarbeiter in der Ambulanten Pflege (zusätzliche Betreuungsleistungen durch SGB XI §45b)
    • Mitarbeiter im niedrigschwelligen Bereich: z.B. Betreuungsgruppen für Demenzbetroffene (SGB XI §45b)
    • Mitarbeiter im stationären und ambulanten Rehabilitationsbereich

 

 
Abschluss / Zertifikat der Fortbildung:

Teilnahmebescheinigung
 

 
Anmerkungen:

Betreuungskräfte sind gem. § 87b,  SGB XI gesetzlich verpflichtet, jährlich an einer Fortbildungsmaßnahme teilzunehmen.

Die regelmäßige Fortbildung umfasst ab dem 01.01.2015 jährlich mindestens insgesamt 16 Unterrichtsstunden, in denen das Wissen aktualisiert wird und eine Reflexion der beruflichen Praxis eingeschlossen ist.  (Im Entwurf war einmal jährlich eine zweitägige Fortbildungsmaßnahme vorgesehen).

 

Diese Neuregelung bietet Pflegeeinrichtungen nun  mehr Flexibilität bezüglich Organisation und Inhalte der Fortbildungen.

Deshalb  biete ich Ihnen die Fortbildungen als Inhouse-Schulungen an, deren Inhalte und Schulungstermine Sie individuell nach  Dienstplan/ Schulungsbedarfen mit mir vereinbaren können (z.B. 4x4 Schulungsstunden modular über das Jahr verteilt)

Gern erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot. Der Termin für die Inhouse-Schulung wird flexibel mit Ihnen abgestimmt und richtet sich nach Ihren zeitlichen Vorgaben.

Das Honorar ist abhängig vom Umfang der Schulung und der Teilnehmerzahl.

 




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