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jährl. Pflichtfortbildung f. Betreuungskräfte nach § 53 c SGBXI
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Beschreibung der Fortbildung:
Ausufernde Dokumentationsaufgaben stellen gegenwärtig eine enorme Belastung für Pflegefachkräfte dar und für die eigentliche Pflege der anvertrauten Kunden fehlt häufig die Zeit. Kosten für notwendige Dokumentationsformulare fallen in hohem Maße an und belasten das Pflegebudget. Was tun?
Die entburokratisierte Pflegedokumentation ist ein neues und vereinfachtes, vom Bundesministerium fur Gesundheit entwickeltes Dokumentationskonzept, das einen großen Teil an Dokumentationsaufwand in ambulanten und stationaren Pflegeeinrichtungen einsparen kann. Durch eine Aufwertung der Pflegefachlichkeit erhöht sich die Mitarbeiterzufriedenheit, darüber hinaus wird die Selbstbestimmung der pflegebedürftigen Menschen stärker fokusssiert.
Betreuungskräfte erhalten die Möglichkeit eine strukturierte Informationssammlung für Menschen mit Demenz anhand von Fallbeispielen einzuüben.
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Themenschwerpunkte:
Ziel dieser Schulung: Die Teilnehmer üben die Umsetzung des Konzepts der strukturierten Informationsammlung (SIS ambulant oder stationär) und Maßnahmenplanung anhand von Fallbeispielen aus der Altenpflege und reflektieren das Vorgehen.
- exemplarische Eigenbearbeitung von Fallbeispielen in Kleingruppenarbeit:
- Erstellung einer struktrierten Informationssammlung für Pflegekunden mit Demenz,
- der darauf aufbauenden Maßnahmenplanung von betreuungsleistungen und
- der Vorgehensweise bezgl. des Berichteblatt anhand abweichender/kritischer Ereignisse.
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Fortbildungspunkte:
Sie können 2 Fortbildungspunkte der Registrierungsstelle für beruflich Pflegende erhalten.
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Referent/in der Fortbildung:
Martina Berg
Lehrerin für Pflegeberufe, Pflegedienstleitung und QM
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Zielgruppe der Fortbildung
- Das Schulungsangebot richtet sich insbesondere an ausgebildete Demenz- oder Seniorenbetreuer/innen, die mit der jährlich vorgeschriebenen 16 Std. Fortbildung ihren Qualifikationsstatus nach § 87baufrechterhalten wollen.
- weiterhin an:
- Mitarbeiter in stationären und teilstationären Einrichtungen wie Kurzzeitpflege, Tagespflege, Tagesklinik (siehe zusätzliche Betreuungsleistungen durch SGB XI
- §45b in dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) seit 2008.
- Mitarbeiter in der Ambulanten Pflege (zusätzliche Betreuungsleistungen durch SGB XI §45b)
- Mitarbeiter im niedrigschwelligen Bereich: z.B. Betreuungsgruppen für Demenzbetroffene (SGB XI §45b)
- Mitarbeiter im stationären und ambulanten Rehabilitationsbereic
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Abschluss / Zertifikat der Fortbildung:
Eine Seminardokumentation als Fotokopiervorlage für die TeilnehmerInnnen.
Eine personenbezogene Teilnehmerbescheinigung.
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Anmerkungen:
Betreuungskräfte sind gem. § 87b, SGB XI gesetzlich verpflichtet, jährlich an einer Fortbildungsmaßnahme teilzunehmen.
Die regelmäßige Fortbildung umfasst ab dem 01.01.2015 jährlich mindestens insgesamt 16 Unterrichtsstunden, in denen das Wissen aktualisiert wird und eine Reflexion der beruflichen Praxis eingeschlossen ist. (Im Entwurf war einmal jährlich eine zweitägige Fortbildungsmaßnahme vorgesehen).
Diese Neuregelung bietet Pflegeeinrichtungen nun mehr Flexibilität bezüglich Organisation und Inhalte der Fortbildungen. Deshalb biete ich Ihnen die Fortbildungen als Inhouse-Schulungen an, deren Inhalte und Schulungstermine Sie individuell nach Dienstplan/ Schulungsbedarfen mit mir vereinbaren können (z.B. 4x4 Schulungsstunden modular über das Jahr verteilt).
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Beschreibung der Fortbildung:
Ausufernde Dokumentationsaufgaben stellen gegenwärtig eine enorme Belastung für Pflegefachkräfte dar und für die eigentliche Pflege der anvertrauten Kunden fehlt häufig die Zeit. Kosten für notwendige Dokumentationsformulare fallen in hohem Maße an und belasten das Pflegebudget. Was tun?
Die entburokratisierte Pflegedokumentation ist ein neues und vereinfachtes, vom Bundesministerium fur Gesundheit entwickeltes Dokumentationskonzept, das einen großen Teil an Dokumentationsaufwand in ambulanten und stationaren Pflegeeinrichtungen einsparen kann. Durch eine Aufwertung der Pflegefachlichkeit erhöht sich die Mitarbeiterzufriedenheit, darüber hinaus wird die Selbstbestimmung der pflegebedürftigen Menschen stärker fokusssiert.
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Themenschwerpunkte:
Ziel dieser Schulung: Die Betreuungskräfte haben sich mit der Funktion des Berichteblatts auseinandergesetzt und können dieses fachgerecht anwenden.
- Prinzipien des Berichteblatts in Funktion und Anwendung
- Dokumetation von Abweichungen der Maßnahmenplanung
- Bedeutung für Einzelleistungsnachweise (stationär)
- Hinterlegung von schriftlichen Verfahrensanleitungen zu wichtigen Betreuungsleistungen
- Dokumentation zu zeitlich befristeten Beobachtungen
- Dokumentation von tagesaktuellen Ereignissen u. Reaktionen des Pflegebedürftigen
- Betreuungsleistungen und Berichtswesen
- Berücksichtigung von Wünschen des Pflegebedürftigen
- Erstellung der Berichte: Wer, wie, wann, wie oft?
- praktische Anwendung der Evaluation
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Fortbildungspunkte:
Sie können 2 Fortbildungspunkte der Registrierungsstelle für beruflich Pflegende erhalten.
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Referent/in der Fortbildung:
Martina Berg
Lehrerin für Pflegeberufe, Pflegedienstleitung und QM
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Zielgruppe der Fortbildung
- Das Schulungsangebot richtet sich insbesondere an ausgebildete Demenz- oder Seniorenbetreuer/innen, die mit der jährlich vorgeschriebenen 16 Std. Fortbildung ihren Qualifikationsstatus nach § 87baufrechterhalten wollen.
- weiterhin an:
- Mitarbeiter in stationären und teilstationären Einrichtungen wie Kurzzeitpflege, Tagespflege, Tagesklinik (siehe zusätzliche Betreuungsleistungen durch SGB XI
- §45b in dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) seit 2008.
- Mitarbeiter in der Ambulanten Pflege (zusätzliche Betreuungsleistungen durch SGB XI §45b)
- Mitarbeiter im niedrigschwelligen Bereich: z.B. Betreuungsgruppen für Demenzbetroffene (SGB XI §45b)
- Mitarbeiter im stationären und ambulanten Rehabilitationsbereich
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Abschluss / Zertifikat der Fortbildung:
Eine Seminardokumentation als Fotokopiervorlage für die TeilnehmerInnnen.
Eine personenbezogene Teilnehmerbescheinigung.
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Anmerkungen:
Betreuungskräfte sind gem. § 87b, SGB XI gesetzlich verpflichtet, jährlich an einer Fortbildungsmaßnahme teilzunehmen.
Die regelmäßige Fortbildung umfasst ab dem 01.01.2015 jährlich mindestens insgesamt 16 Unterrichtsstunden, in denen das Wissen aktualisiert wird und eine Reflexion der beruflichen Praxis eingeschlossen ist. (Im Entwurf war einmal jährlich eine zweitägige Fortbildungsmaßnahme vorgesehen).
Diese Neuregelung bietet Pflegeeinrichtungen nun mehr Flexibilität bezüglich Organisation und Inhalte der Fortbildungen.
Deshalb biete ich Ihnen die Fortbildungen als Inhouse-Schulungen an, deren Inhalte und Schulungstermine Sie individuell nach Dienstplan/ Schulungsbedarfen mit mir vereinbaren können (z.B. 4x4 Schulungsstunden modular über das Jahr verteilt)
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Beschreibung der Fortbildung:
Höflichkeit im Umgang mit dementen Pflegekunden, Angehörigen, Kollegen und Vorgesetzten sowie gepflegtes und stilsicheres Auftreten In Pflegeeinrichtungen sind keine Tugenden von gestern. Wir leben von -und mit- diesen täglichen Kontakten. Unser gelebter " Pflege-Knigge" beeinflusst die Arbeitsqualität in dem Unternehmen sowie den Erfolg und das Ansehen der Pflegeinrichtung. Also sollten gutes Auftreten und Wertschätzung untereinander und den Kunden gegenüber fest im Verhalten von Mitarbeiter/-innen in Pflegeeinrichtungen verankert sein.
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Themenschwerpunkte:
Inhalte des Wahlmoduls:
• Wer war "Knigge"
• Brauchen wir einen "Betreuungs-Knigge"?
• Höflichkeit und stilsicheres Auftreten
• Grundlagen wertschätzender Kommunikation
• "Smalltalk“ in der Betreuung
• Umgang mit dementen Pflegekunden und Angehörigen
• Gast sein im Bewohnerzimmer und der Patientenwohnung
• Höflichkeit und Demenz
• Duzen: Du oder Sie?
• Umgang mit Beschwerden
• Umgang mit Vorgesetzten, anderen Berufsgruppen und Kollegen
• Telefon- Knigge
• E-mail- Knigge
• Internet- Knigge
• Sicheres und gepflegtes Auftreten
• Reflexion der eigenen Umgangsformen
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Fortbildungspunkte:
Für die nachgewiesene Teilnahme können 2 Fortbildungspunkte für die Registrierung beruflich Pflegender angerechnet werden.
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Referent/in der Fortbildung:
Martina Berg, Lehrerin für Pflegeberufe
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Zielgruppe der Fortbildung
- Das Schulungsangebot richtet sich insbesondere an ausgebildete Demenz- oder Seniorenbetreuer/innen, die mit der jährlich vorgeschriebenen 16 Std. Fortbildung ihren Qualifikationsstatus nach § 87baufrechterhalten wollen.
- weiterhin an:
- Mitarbeiter in stationären und teilstationären Einrichtungen wie Kurzzeitpflege, Tagespflege, Tagesklinik (siehe zusätzliche Betreuungsleistungen durch SGB XI
- §45b in dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) seit 2008.
- Mitarbeiter in der Ambulanten Pflege (zusätzliche Betreuungsleistungen durch SGB XI §45b)
- Mitarbeiter im niedrigschwelligen Bereich: z.B. Betreuungsgruppen für Demenzbetroffene (SGB XI §45b)
- Mitarbeiter im stationären und ambulanten Rehabilitationsbereich
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Abschluss / Zertifikat der Fortbildung:
Teilnahmebescheinigung
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Anmerkungen:
Betreuungskräfte sind gem. § 87b, SGB XI gesetzlich verpflichtet, jährlich an einer Fortbildungsmaßnahme teilzunehmen.
Die regelmäßige Fortbildung umfasst ab dem 01.01.2015 jährlich mindestens insgesamt 16 Unterrichtsstunden, in denen das Wissen aktualisiert wird und eine Reflexion der beruflichen Praxis eingeschlossen ist. (Im Entwurf war einmal jährlich eine zweitägige Fortbildungsmaßnahme vorgesehen).
Diese Neuregelung bietet Pflegeeinrichtungen nun mehr Flexibilität bezüglich Organisation und Inhalte der Fortbildungen.
Deshalb biete ich Ihnen die Fortbildungen als Inhouse-Schulungen an, deren Inhalte und Schulungstermine Sie individuell nach Dienstplan/ Schulungsbedarfen mit mir vereinbaren können (z.B. 4x4 Schulungsstunden modular über das Jahr verteilt)
Gern erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot. Der Termin für die Inhouse-Schulung wird flexibel mit Ihnen abgestimmt und richtet sich nach Ihren zeitlichen Vorgaben.
Das Honorar ist abhängig vom Umfang der Schulung und der Teilnehmerzahl
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Beschreibung der Fortbildung:
Die Pflege und Betreuung von Menschen mit Demenz stellt eine verantwortungsvolle Aufgabe für Betreuungskräfte und Mitarbeiter in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen dar.
Die Fortbildung befasst sich mit den möglichen Ursachen, Diagnostik, therapeutischen Optionen und der Betreuung von Betroffenen.
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Themenschwerpunkte:
- Inhalte des Moduls:
Demenz: Kriterien nach ICD 10
- Prävalenz von Demenzerkrankungen
- Vergesslichkeit oder Demenz?
- Pathophysiologie
- Stadieneinteilung und Verlauf
- Umgang mit Betroffenen anhand Fallstudien
- Biografieorientierung in der Pflege
- Konzepte: Basale Stimulation, Validation
- Tipps zur Gesprächsführung
- Umgang mit herausforderndem Verhalten
- Videosequenzen
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Fortbildungspunkte:
Für die nachgewiesene Teilnahme können 2 Fortbildungspunkte für die Registrierung beruflich Pflegender angerechnet werden.
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Referent/in der Fortbildung:
Martina Berg, Lehrerin für Pflegeberufe
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Zielgruppe der Fortbildung
- Das Schulungsangebot richtet sich insbesondere an ausgebildete Demenz- oder Seniorenbetreuer/innen, die mit der jährlich vorgeschriebenen 16 Std. Fortbildung ihren Qualifikationsstatus nach § 87baufrechterhalten wollen.
- weiterhin an:
- Mitarbeiter in stationären und teilstationären Einrichtungen wie Kurzzeitpflege, Tagespflege, Tagesklinik (siehe zusätzliche Betreuungsleistungen durch SGB XI
- §45b in dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) seit 2008.
- Mitarbeiter in der Ambulanten Pflege (zusätzliche Betreuungsleistungen durch SGB XI §45b)
- Mitarbeiter im niedrigschwelligen Bereich: z.B. Betreuungsgruppen für Demenzbetroffene (SGB XI §45b)
- Mitarbeiter im stationären und ambulanten Rehabilitationsbereich
Pflegekräfte, Alltagsbegleiter von Menschen mit Demenz, Ergotherapeuten und Mitarbeiter der Pflegeeinrichtungen
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Abschluss / Zertifikat der Fortbildung:
Teilnahmebescheinigung
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Anmerkungen:
Betreuungskräfte sind gem. § 87b, SGB XI gesetzlich verpflichtet, jährlich an einer Fortbildungsmaßnahme teilzunehmen.
Die regelmäßige Fortbildung umfasst ab dem 01.01.2015 jährlich mindestens insgesamt 16 Unterrichtsstunden, in denen das Wissen aktualisiert wird und eine Reflexion der beruflichen Praxis eingeschlossen ist. (Im Entwurf war einmal jährlich eine zweitägige Fortbildungsmaßnahme vorgesehen).
Diese Neuregelung bietet Pflegeeinrichtungen nun mehr Flexibilität bezüglich Organisation und Inhalte der Fortbildungen.
Deshalb biete ich Ihnen die Fortbildungen als Inhouse-Schulungen an, deren Inhalte und Schulungstermine Sie individuell nach Dienstplan/ Schulungsbedarfen mit mir vereinbaren können (z.B. 4x4 Schulungsstunden modular über das Jahr verteilt)
Gern erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot. Der Termin für die Inhouse-Schulung wird flexibel mit Ihnen abgestimmt und richtet sich nach Ihren zeitlichen Vorgaben.
Das Honorar ist abhängig vom Umfang der Schulung und der Teilnehmerzahl.
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Beschreibung der Fortbildung:
Betreuungskräfte sind gem. § 87b, SGB XI gesetzlich verpflichtet, jährlich an einer Fortbildungsmaßnahme teilzunehmen. Die regelmäßige Fortbildung umfasst ab dem 01.01.2015 jährlich mindestens insgesamt 16 Unterrichtsstunden, in denen das Wissen aktualisiert wird und eine Reflexion der beruflichen Praxis eingeschlossen ist.
Eine fachlich korrekte Händedesinfektion als wichtigste Methode der Infektionsprophylaxe, ist schnell durchgeführt und schützt Pflegekunden mit Demenz und Betreuungsmitarbeiter gleichermaßen.
Die Berufspraxis hat gezeigt, dass regelmäßige Schulungen zum Thema Personalhygiene das Hygienebewusstsein aller Mitarbeiter stärkt und deshalb empfohlen wird.
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Themenschwerpunkte:
- Inhalte des Wahlmoduls:
- Gesetzliche Arbeitsschutzgrundlagen
- Schutzkleidung
- Berufskleidung
- Berufsschuhe
- Umgang mit Schutzhandschuhen
- Hautpflege
- Schmuck, Nagellack, Piercings und Co.?
- Händedesinfektion nach der stand. Einreibemethode
- Sterile Instrumente und Medizinprodukte
- Hygienepläne in der Tagespflege, Hauswirtschaft, Ernährung
- Reinigungsmaßnahmen
- Desinfektionsmaßnahmen
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Fortbildungspunkte:
Für die nachgewiesene Teilnahme können 2 Fortbildungspunkte für die Registrierung beruflich Pflegender angerechnet werden.
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Referent/in der Fortbildung:
Martina Berg, Lehrerin für Pflegeberufe
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Zielgruppe der Fortbildung
- Das Schulungsangebot richtet sich insbesondere an ausgebildete Demenz- oder Seniorenbetreuer/innen, die mit der jährlich vorgeschriebenen 16 Std. Fortbildung ihren Qualifikationsstatus nach § 87b aufrechterhalten wollen.
- weiterhin an:
- Mitarbeiter in stationären und teilstationären Einrichtungen wie Kurzzeitpflege, Tagespflege, Tagesklinik (siehe zusätzliche Betreuungsleistungen durch SGB XI
- §45b in dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) seit 2008.
- Mitarbeiter in der Ambulanten Pflege (zusätzliche Betreuungsleistungen durch SGB XI §45b)
- Mitarbeiter im niedrigschwelligen Bereich: z.B. Betreuungsgruppen für Demenzbetroffene (SGB XI §45b)
- Mitarbeiter im stationären und ambulanten Rehabilitationsbereich
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Abschluss / Zertifikat der Fortbildung:
Teilnahmebescheinung
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Anmerkungen:
Gern erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot. Der Termin für die Inhouse-Schulung wird flexibel mit Ihnen abgestimmt und richtet sich nach Ihren zeitlichen Vorgaben.
Das Honorar ist abhängig vom Umfang der Schulung und der Teilnehmerzahl.
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