Beschreibung der Fortbildung:
Auf Grundlage des Pflegestärkungsgesetz II wird ab 1.Januar 2017 der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff umgesetzt. Das Instrument zur Einschätzung welche Leistungen Pflegebedürftige nach SGB XI erhalten, ist das Neue Begutachtungs-Assessment (NBA). Entscheidend hierbei ist der Grad der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen. Pflegeminuten zur Erfassung des Hilfebedarfs sind nicht mehr von Bedeutung.Die Bewilligung von Leistungen erfolgt nach einem -gewichteten- Punktesystem
Leitungskräfte/Pflegefachkräfte sollen sich daher zeitnah auf einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein völlig verändertes Begutachtungsverfahren vorbereiten.
Ziel ist es, eine bedarfsgerechte Einstufung von Pflegekunden nach Pflegegraden sicherzustellen, die wirtschaftliche Situation des Unternehmens zu optimieren und Ressoucern in Pflege und Betreuung zu erhalten.
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Themenschwerpunkte:
- Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff
- NBA Begutachtungskriterium: Einschätzung der Selbstständigkeit
- Bewertung der Selbstständigkeit in den pflegerelevanten Themenmodulen
- Von der Pflegstufe zum Pflegegrad, Überleitung
- Förderung von Prävention und Rehabilitation
- Hilfsmittelversorgung
- Anpassung der Pflegedokumentation zur optimalen Darstellung bedarfsgerechter Pflegegrade
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Fortbildungspunkte:
Sie können zwei Fortbildungspunkt für die Registrierung beruflich Pflegender erhalten.
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Referent/in der Fortbildung:
Martina Berg, Lehrerin für Pflegeberufe, PDL, QM
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Zielgruppe der Fortbildung
Zielgruppe:
Pflegedienstleitungen, Inhaberinnen von Pflegeeinrichtungen, Qualitätsbeauftragte, Pflegefachkäfte, Pflegeberater
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Abschluss / Zertifikat der Fortbildung:
Teilnahmebescheinigung,
eine Seminardokumentation
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Anmerkungen:
Ziele: Die TeilnehmerInnen kennen den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff 2017 und können den Unterschied zum alten Pflegebedürftigkeitsbegriff erklären.
Teilnehmer kennen die fünf Pflegegrade und haben Wissen zur Bewertung der Selbstständigkeit in den pflegerelevanten Themenmodulen.
Gern erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot. Der Termin für die Inhouse-Schulung wird flexibel mit Ihnen abgestimmt und richtet sich nach Ihren zeitlichen Vorgaben.
Das Honorar ist abhängig vom Umfang der Schulung und der Teilnehmerzahl.
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