„Sobald jemand in einer Sache Meister geworden ist, sollte er in einer neuen Sache Schüler werden.“
Gerhart Hauptmann (1862-1946), dt. Dichter
Qualitätsprüfungen
„Jedes Mal, wenn du alle Antworten gelernt hast, wechseln sie alle Fragen.“ Oliver Otis Howard (1830-1909), amerik. Gründer d. Howard University, Washington D.C.
Lebenslanges Lernen
Lernen ist wie Rudern gegen den Strom. Sobald man aufhört, treibt man zurück.“
Benjamin Britten (1913-76), brit. Komponist
07.09.2024 - Neue Qualitätsprüfrichtlinie für ambulante Pflegedienste ab 2025
In 2024 werden erstmals Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes (sowie der PKV) nach der neuen Qualitätsprüfrichtlinie mit veränderter Systematik und vierstufigen Bewertungsschema stattfinden.
Bewertungsfragen, die vormals mit "Ja" oder "Nein" beantwortet wurden und die schwerpunktmäßig anhand des Pflegekonzeptes der Einrichtung, der Aussagekraft der Pflegedokumentation, oder mithilfe von Durchführungsnachweisen überprüft und benotet wurden, tritt nun ein notenfreies Bewertungsschema in vier Qualitätsstufen in Kraft.
Im Focus der neuen Prüfung wird das Ergebnis der Versorgungsqualität am Pflegekunden geprüft werden. Diese Ergebnisqualität wird in einem pflegerischen Fachgespräch mit den Pflegekäften geführt und von den Prüfer*innen notenfrei bewertet.
Diese Änderung des Prüfungssystems ab 2025 und das neue Bewertungsschema stellen für die Pflegedienste eine völlig veränderte Prüfungspraxis dar. Reichten vorher eine ausführliche Pflegedokumentation und ein gut gefüllter QM-Ordner aus, um eine sehr gute Noten zu erhalten, steht nun die Bewertung der Versorgungsqualität bezogen auf die Kunden im Vordergrund.
Bereiten Sie Ihren ambulanten Pflegedienst rechtzeitig auf diese neue Herausforderung vor!
Gern unterstütze ich die Vorbereitungszeit mit Fortbildungen, Webinaren und Qualitätszirkeln.